Staatliche Förderungen für mehr Sicherheit

Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" oder "Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.  

Zudem gibt es verschiedene regionale Förderungen einzelner Länder und Städte, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, in Sachsen oder der Stadt Heidelberg.

Fördermöglichkeiten der KfW in Sachen Einbruchschutz:

Förderprodukt "Einbruchschutz – Investitionszuschuss"  455-E / Für Mieter und Eigentümer © shutterstock - Jakub Krechowicz

Förderprodukt "Einbruchschutz – Investitionszuschuss"

455-E / Für Mieter und Eigentümer

Bitte beachten Sie, dass aktuell die Fördermittel erschöpft sind und keine Anträge gestellt werden können!

So werden Maßnahmen zum Einbruchschutz bezuschusst:

  • Die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.600 Euro 
  • Mindestinvestition: 500 Euro mit 20 Prozent Zuschuss 
  • Bis 1.000 Euro Investition: 20 Prozent Zuschuss
  • Von 1.000 Euro bis 15.000 Euro: 10 Prozent Zuschuss 

Sie können die Anträge online stellen: zum  KfW-Zuschussportal

Was zählt zur Förderung dazu?

Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.

Förderprodukt "Altersgerecht Umbauen" – Kredit

159 - Für alle, die Barrieren in ihren eigenen vier Wänden verringern und sich vor Einbruch schützen möchten 

Dies beinhaltet das Förderprodukt: 

  • Kredit bis 50.000 Euro (unabhängig davon, wie alt Sie sind) 
  • Ab 0,78 Prozent effektiver Jahreszins 
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum 
  • Privatpersonen können zusätzlich einen Zuschuss für das Förderprodukt Einbruchschutz (455-E) beantragen, und darüber hinaus auch für Barrierereduzierung (455-B) 

159 - Für alle, die Barrieren in Ihren vier Wänden verringern und sich vor Einbruch schützen möchten © ABUS

Januar 2020: 

100 Millionen Euro für das Programm "Altersgerecht Umbauen" 

Für 2020 stellt das Bundesinnenministerium 100 Millionen Euro für barrierereduzierende Maßnahmen zur Verfügung. Anträge können also auch ab sofort wieder gestellt werden. Die barrierereduzierenden Maßnahmen können mit Einbruchschutzmaßnahmen kombiniert werden. So erhöhen Eigenheimbesitzer nicht nur die Sicherheit Ihres Zuhauses, sondern können gleichzeitig eigenen vier Wände altersgerecht umbauen. 

Zum KfW-Zuschussportal

Tipp: Reichen Sie den Antrag unbedingt vor der Umsetzung ein! © ABUS
Reichen Sie den Antrag unbedingt vor der Umsetzung ein! 

Denn eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen außerdem, einen Fachmann zu kontaktieren, der Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Produkte und dem Ausfüllen der Anträge behilflich zur Seite steht. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben Erfahrung mit den Förderprogrammen und können Sie kompetent unterstützen. 

Hinweis:
Die genauen Bedingungen der jeweiligen Förderung erfahren Sie beim jeweiligen Träger. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

Geförderte ABUS-Produkte (KfW)
Regionale Fördermöglichkeiten
Weitere Zuschussmöglichkeiten

Hinweis: Die genauen Bedingungen der jeweiligen Förderung erfahren Sie beim jeweiligen Träger. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.