Wetter/Ruhr, 19. September 2017
Mit Stichtag 15. September 2017 haben das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW Bankengruppe die Förderhöhe für Investitionen in den Einbruchschutz für die ersten 1.000 Euro verdoppelt. Bereits ab einer Summe von 500 Euro erhalten Hauseigentümer und Mieter somit 20 Prozent der investierten Summe vom Staat zurück. Insgesamt stellen das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe für das aktuelle Jahr 50 Millionen Euro an Zuschüssen für Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Über die KfW kann der Zuschuss von 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Wichtig ist, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich! Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.
Alle Informationen zu den Fördermaßnahmen und den Voraussetzungen stellt die KfW auf der zentralen Internetseite www.kfw.de/zuschussportal zur Verfügung. Interessierte Verbraucher können sich dort online registrieren und die gewünschten Zuschüsse beantragen. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden – viele Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den Förderprogrammen und können kompetent bei der Antragstellung unterstützen.
Weitere Hintergründe zu Einbruchschutzmaßnahmen bietet ABUS im Ratgeberbereich.
Zuständig für Türsicherheit, Fenstersicherheit, Brandschutz, Vorhangschlösser, Containersicherheit
Herr Jorga Burri-Grisloff
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