1. Januar 2016: Pflicht für Rauchmelder jetzt auch in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

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Seit dem 1. Januar gilt in drei weiteren Bundesländern die Rauchmelderpflicht, und zwar in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Nachrüstung lief am 31.12.2015 ab

Das bedeutet: In allen drei Bundesländern mussten Bestandsbauten bis zum 31.12.2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden – und zwar Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure und Rettungswege.

Landesbauordnungen geben exakte Informationen zur Rauchmelder-Pflicht

Wer mehr zur Rauchmelderpflicht in seinem Bundesland wissen möchte: Details finden sich in den jeweiligen Bauordnungen der Länder. Diese regeln den Umgang mit Rauchwarnmeldern in Neu-, Bestands- und Umbauten. In der Regel ist der Vermieter bzw. Eigentümer für die Installation verantwortlich. Eine Sonderregelung bezüglich dieser Vorschrift gibt es in Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist der Mieter dafür verantwortlich, dass Rauchwarnmelder in der Wohnung angebracht sind. Für die Wartung ist in den meisten Bundesländern allerdings der Mieter zuständig.

Gesetzliche Vorgaben zum Einsatz von Rauchwarnmeldern

Bereits in 13 deutschen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen, Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) besteht nun eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte. Alle Details finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.

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