Stalking – wenn aus Zuneigung eine Straftat wird

Den Begriff Stalking hat sicher jeder schon einmal gehört. Doch wo hört Zuneigung auf und wo beginnt Stalking? Die Verhaltensweisen der Stalking betreibenden Person (diese wird als „Stalker“ bezeichnet) können mit „Verfolgen“, „Nachstellen“, „Belästigen“ und „Bedrohen“ charakterisiert werden. Sicherheit und Privatsphäre der Betroffenen werden erheblich beeinträchtigt. Stalking findet unter anderem Ausdruck in wiederholter Kontaktaufnahme mittels verschiedener Kommunikationswege (SMS, Telefon, Brief), in wiederholten Versuchen der persönlichen Kontaktaufnahme im persönlichen Umfeld der betroffenen Person (Freizeitstätten, Wohnort oder Arbeitsplatz) oder der Verfolgung des Opfers.

Die möglichen Folgen für die Opfer von Stalking

Stalking kann zu Schlafproblemen (Albträume), Konzentrationsstörungen, erhöhter Schreckhaftigkeit, Angst und Panikattacken führen. Oft hat dies die Folge, dass es bei dem Opfer zu Einschränkungen der Privatkontakte und des Bewegungsfreiraumes kommt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass sich die Lebenslust und Lebensqualität erheblich verschlechtern.
Bei schweren Fällen von Stalking kommt es zu körperlicher Gewalt oder Sachbeschädigungen. Im schlimmsten Fall quälen sich Stalking-Opfer mit Suizidgedanken, und der Wechsel von Wohnort und Arbeitsstelle erscheint als letzte Möglichkeit, dem Stalker zu entkommen.

Opfer von Stalkern sind oft ehemalige Lebens- oder Ehepartner(innen). Aber auch flüchtig bekannte oder völlig unbekannte Personen sind bereits Opfer von Stalkern geworden. In das öffentliche Bewusstsein ist der Begriff Stalking vor allem durch prominente Opfer gelangt. Die Schauspielerin Nicole Kidmann oder der Pop-Entertainer Robbie Williams wurden von Fans so stark belästigt, dass dies ihr Leben erheblich beeinträchtigte.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Opferschutzorganisation „WEISSER RING“.
Quelle: www.weisser-ring.ch

© www.weisser-ring.de

Tipps gegen Stalking

Signalisieren Sie Ihr Desinteresse

Sagen Sie dem Stalker nur ein einziges Mal, dafür aber eindeutig, dass Sie kein Interesse an ihm haben und keinen Kontakt wünschen. Ignorieren Sie ihn anschliessend. Jede weitere Reaktion Ihrerseits, auch eine abweisende, bestärkt den Stalker in seinem Verhalten.

Unterbinden Sie den Telefonterror

Installieren Sie einen Anrufbeantworter. So können Sie erst hören, wer anruft, bevor Sie ans Telefon gehen. Ruft der Stalker an, ignorieren Sie ihn. Wichtig: Lassen Sie den Anrufbeantworter von einer anderen Person besprechen und nennen Sie nicht Ihren Namen. Zusätzlich können Sie bei Ihrem Telefonanbieter eine Geheimnummer und eine Fangschaltung beantragen.

Nehmen Sie keine unerwartete Post an

Lassen Sie Päckchen und Pakete, die Sie nicht bestellt haben, an den Absender zurückgehen.

Informieren Sie Familie, Freunde und Kollegen

Sprechen Sie in Ihrer Familie und mit Ihren Freunden darüber, dass Sie verfolgt werden und bitten Sie um Hilfe. Auch vor Ihren Arbeitskollegen sollten Sie Ihren Stalker nicht verheimlichen. So können diese leichter eingreifen, wenn Ihr Stalker Sie auf der Arbeit aufsucht.

Führen Sie Buch

Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme des Stalkers. Also jeden Anruf, jeden Brief, jede SMS, jeden Besuch, jedes Geschenk etc. Im Falle eines Gerichtsprozess kann dies als Beweis dienen.

Gehen Sie zur Polizei

Scheuen Sie sich nicht, die Polizei einzuschalten. Verfolgt Ihr Stalker Sie, wenn Sie unterwegs sind, suchen Sie direkt die nächste Polizeidienststelle auf! Dann kann die Polizei möglicherweise direkt eingreifen.

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