Richtig versichert im Schadenfall – die Hausratversicherung

Egal ob Mieter oder Eigentümer – jeder sollte eine Hausratversicherung abschließen. Die Hausratversicherung leistet Ersatz, wenn durch Feuer, Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel Schäden entstehen.

Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie Sturmschäden (ab Windstärke acht) und Hagelschäden auf. Versichert ist der komplette Hausrat von Möbeln, Gardinen, Wäsche und Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.

Welche Vorteile bietet eine Hausratversicherung?

Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke sind mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt. Übrigens ist der Hausrat nicht nur in den vier Wänden, sondern mit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, auch auf Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert. Die Aufenthaltsdauer darf drei Monate allerdings nicht überschreiten.

Wer kostbare Dinge besitzt, etwa Sammlungen, Antiquitäten oder Gemälde, sollte sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Mit Beitragszuschlägen lassen sich auch Überspannungsschäden durch Blitz oder das Glasbruchrisiko versichern.

Werden auch gestohlene Fahrräder durch die Hausratversicherung ersetzt?
Für Fahrräder gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber nachts vor dem Haus angeschlossen, ist es nicht mitversichert. Für diese Gefahr wird eine spezielle Fahrradversicherung angeboten. Achtung: Fahrräder sind nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert.
Was die Hausratversicherung kostet, richtet sich nach der versicherten Summe und nach dem Wohnort.

Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Hausratversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

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