Sind Sie und Ihre Familie ausreichend vor Bränden und Feuer geschützt?

Fast jede Minute brennt in Deutschland eine Wohnung. In der Summe kommt es so zu rund 500.000 erfassten Bränden pro Jahr. Rund 400 Menschen bezahlen das mit ihrem Leben, ca. 6.000 überleben den Brand nur mit schwersten und langwierigen Verletzungen. 

Besonders gefährlich bei einem Brand ist der Rauch. Die darin enthaltenen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid sind geruchlos. Beim Einatmen führen sie innerhalb von zwei bis drei Minuten zur Bewusstlosigkeit – und danach zum Tod. Die meisten Brandopfer sterben an solch einer Rauchvergiftung und nicht durch die Flammen. 

Schützen Sie sich und Ihre Familie und investieren Sie in Ihren persönlichen Brandschutz

Rauchwarnmelder alarmieren Sie im Falle eines Brandes rechtzeitig. Um bei Fettbränden gut vorbereitet zu sein, lohnt es sich, ein Feuerlöschspray in der Küche oder wo Sie es benötigen könnten aufzustellen. Damit löschen Sie den Brand sicher, einfach und schnell. 

Bin ich in Sachen Brandschutz zuhause ausreichend abgesichert?

Wozu bin ich als Bauherr, Eigentümer, Vermieter und Mieter verpflichtet? Dies erfahren Sie in unserem Check. 

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Bitte beachten Sie: Dieser Check ersetzt nicht die fachliche Beratung. Für eine genaue Beratung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte Ihren ABUS Fachhändler vor Ort.     

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Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich ein Schnellcheck. Für eine genaue Beratung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte Ihren ABUS Fachhändler vor Ort.

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Tipp: regelmäßige Funktionstests

Tipp: regelmäßige Funktionstests © ABUS

Nach DIN sind regelmäßige Funktionstests von Rauchmeldern sinnvoll.

Die Empfehlung dazu lautet: „Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens +- 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.“

(Quelle: DIN14676 - 6.1. Allgemeines [6. Instandhaltung])