Gewährleistung

Sollte sich bei einem gekauften Produkt herausstellen, dass es mangelhaft ist, stehen dem Käufer gegenüber dem Verkäufer je nach Sachlage gesetzliche Gewährleistungsrechte in Form von

 Nacherfüllung (z.B. Beseitigung des Mangels, Lieferung einer mangelfreien Sache)

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Kaufpreisminderung
  • Schadensersatz

zu. Diese kann der Käufer nach den gesetzlichen Regelungen gegenüber dem Verkäufer in Anspruch nehmen. Einen solchen Produktmangel muss der Käufer allerdings rechtzeitig, das heißt innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Gewährleistung ist keine Garantie!

Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung ist eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers oder Verkäufers. Sie ist nicht auf jedes Produkt anwendbar, sondern nur für solche, die mit einer Garantie beworben wurden.

Im Zuge einer Garantie übernimmt der Garantiegeber in der Regel die Gewähr dafür, dass das verkaufte Produkt für eine bestimmte Zeit eine bestimmte Beschaffenheit behält. Der Umfang einer solchen Garantie ergibt sich aus der Garantieerklärung, die üblicherweise in der Produktbeschreibung, auf der Verpackung oder in der Montageanleitung zu finden ist.