Bundesministerien und KfW weiten Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen aus – Senkung der Mindestinvestition von 2.000 Euro auf 500 Euro

  • Mit Wirkung zum 21. März 2017 werden Investitionen in einbruchschützende Maßnahmen bereits ab einem Volumen von 500 Euro staatlich bezuschusst
  • Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Prozent der investierten Summe, die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.500 Euro
  • Mit der Senkung des Mindestbetrags von 2.000 Euro auf 500 Euro sollen vor allem jene von den Fördermaßnahmen profitieren können, die kleinere Absicherungen vornehmen möchten wie beispielsweise Mieter

Am 21. März informierten das Bundesbauministerium, das Bundesinnen­ministerium und die KfW Bankengruppe in einer gemeinsamen Erklärung, dass Investitionen in den Einbruchschutz nun bereits ab einer Summe von 500 Euro gefördert werden. Damit wurde die Mindestinvestitionssumme deutlich gesenkt – sie lag bislang bei 2.000 Euro. Insgesamt stellen das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe für das aktuelle Jahr 50 Millionen Euro an Zuschüssen für Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung.

So funktioniert´s – die Schritte der Förderung

Über die KfW kann ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Wichtig ist, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen – eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich! Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.

Jetzt auch für Mieter deutlich interessanter

Von dem deutlich reduzierten Investitionsvolumen können vor allem Mieter profitieren. Denn je nach Wohnsituation reichen manchmal schon Investitionen im dreistelligen Bereich, um ein deutliches Plus an Sicherheit zu gewinnen. Dazu Michael Bräuer, Marketing Direktor beim Sicherheitsexperten ABUS: „Wir begrüßen diesen Schritt sehr, da nun auch Bürgerinnen und Bürger von der Förderung profitieren können, die in kleinerem Rahmen für das Plus an Sicherheit sorgen, was in manchen Fällen – je nach Wohnsituation und persönlichem Sicherheitsbedürfnis – ja auch völlig ausreichend ist. Denn Fakt ist: jede zusätzliche Sicherung schützt und kann dafür sorgen, dass der Täter den Versuch abbricht oder gar nicht erst startet.“

Hintergrund: hohe Nachfrage nach Fördermitteln führte zu einer deutlichen Aufstockung der Beträge

Rund 40.000 Anträge von Mietern und Eigentümern im vergangenen Jahr zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz führten dazu, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für das Jahr 2016 bereits im September aufgebraucht waren. Aufgrund der guten Akzeptanz wurde die Erhöhung der Zuschüsse von 10 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro für das Jahr 2017 beschlossen. Laut KfW belief sich die durchschnittliche Investitionssumme bei den eingereichten Anträgen im Jahr 2016 auf rund 5.000 Euro. Im Fokus der Absicherung standen der Einbau von einbruchhemmenden Eingangstüren sowie nachrüstbare Sicherungen für Fenster.

Alle Informationen zu den Fördermaßnahmen und den Voraussetzungen stellt die KfW auf der zentralen Internetseite www.kfw.de/zuschussportal zur Verfügung. Interessierte Verbraucher können sich dort online registrieren und die gewünschten Zuschüsse beantragen. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden – viele Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den Förderprogrammen und können kompetent bei der Antragstellung unterstützen.

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