Kleingedrucktes

Wir haben für Sie die wichtigsten Passagen* aus Versicherungsverträgen rund um das Thema Sicherheit herausgesucht und in eine verständliche Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Steller keine konkreten Angaben zu Prozentsätzen und/oder Summen machen können, da diese aufgrund des deregulierten Versicherungsmarktes von Unternehmen zu Unternehmen variieren.

* ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Kleingedrucktes © iStockphoto.com / Yuri_Arcurs

Achten Sie in Ihrem Versicherungsvertrag auf folgende Punkte:

  • Individuelle Anbaumöbel oder Küchen, die speziell an das bewohnte Gebäude angepasst sind, sind nicht mitversichert! 
  • Nicht versichert sind Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurden.
  • Die Versicherung zahlt nicht, wenn Trickdiebstahl die Ursache ist.
  • Öffnet man jemanden die Tür und wird daraufhin Opfer, ohne dass man sich bewusst (körperlich) widersetzt hat, hat man keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen!
  • Kommt es nach der Antragstellung zu einer Gefahrenerhöhung und wird diese nicht dem Versicherungsinstitut gemeldet, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Zahlungen. Eine Gefahrenerhöhung stellt sich beispielsweise dann dar, wenn man sich länger als 60 Tage ausserhalb des Wohnraums aufhält, ohne dies zu melden oder wenn z. B. für Sanierungsmassnahmen ein Baugerüst am Haus angebracht wurde.
  • Vereinbart man mit der Versicherung den Einsatz bestimmter Sicherungen (mechanische Sicherungen oder Alarmanlagen), kann sie die Zahlung verweigern, soweit diese Massnahmen zum Einbruchszeitpunkt nicht genutzt wurden.
  • Hausratversicherungen decken Fahrraddiebstahl nicht immer automatisch mit ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Fahrraddiebstahl von Ihrer Versicherung abgedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, sollte man eine spezielle Fahrradversicherung abschliessen. Einige Versicherer (u.a. ARAG, Nürnberger Versicherungsgruppe, Wertgarantie) gewähren Rabatt, wenn man ein VdS-zertifiziertes Zweiradschloss nutzt!

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