Vorbereitet auf den Ernstfall – mit dem Rauchmelder RWM450 © ABUS

Rauch­warn­mel­der Raus aus dem Rauch!

Sie können zwischen Stand-Alone- und Funk-Rauch­warn­mel­dern wählen

Stand-Alone-Rauchmelder eignen sich sehr gut für kleinere Häuser und Wohnungen, da dort die Entfernungen nicht so groß sind, dass man einen Rauchmelder im Notfall überhören würde. Außerdem bieten Stand-Alone-Rauchwarnmelder den Vorteil, dass nur der Melder anschlägt, der Rauch bemerkt. Funk-Rauchmelder dagegen sind miteinander vernetzt und leiten den Alarm an den nächsten Melder weiter. So kann Ihre ganze Familie gewarnt werden und rechtzeitig das Haus verlassen.

Filter
Ausführung
Funk vernetzt
festverbaute Batterie
Prüfsymbole

FAQ

Der Gesetzgeber schreibt vor, Rauchmelder in Privaträumen in Schlafräumen und auf Fluchtwegen zu montieren. Je nach Bundesland gibt es weitere Regelungen, die Sie in den einzelnen Landesbauverordnungen nachschauen können. Mehr dazu finden Sie hier

Welchen Rauchmelder Sie in eine unserer Alarmanlagen integrieren können, hängt davon ab, welche Alarmanlage Sie im Einsatz haben bzw. welche Sie planen anzuschaffen. Sie können zum Beispiel unseren Funk-Rauchmelder FURM35000A mit unserer DIY-Einsteiger-Alarmanlage Smartvest koppeln. Für unsere Secvest-Funkalarmanlage gibt es den Funk-Rauchmelder FURM5000. Die Draht-Rauchmelder RM1000 bzw. RM1100 lassen sich in unsere Terxon-Alarmanlage integrieren. 

Rauchmelder müssen nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Bitte beachten Sie hierbei unsere Herstellerangaben in der Bedienungsanleitung und die gültigen DIN-Normen. 

Mehr Informationen zum Rauchmelder-Austausch finden Sie hier

Im Normalfall beträgt die Betriebstemperatur unserer Rauchmelder zwischen 0 Grad Celsius und 45 Grad Celsius. Für exakte Angaben Ihres Rauchmelders beachten Sie bitte die beiliegende Bedienungsanleitung. 

Nein, eine Wandmontage ist bei keinem unserer Rauchmelder möglich. Um Rauchmelder an der Wand zu montieren, benötigt man einen speziellen Eignungsnachweis. Denn in der Regel ist es am sinnvollsten, einen Rauchmelder in der Mitte der Decke zu installieren, weil Brandrauch dorthin am schnellsten aufsteigt. Manche örtliche Gegebenheiten lassen eine Deckenmontage jedoch nicht zu. Beispielsweise, wenn es sich um einen kleinen Flur mit höchstens sechs Quadratmetern handelt, die Decke aus Textil besteht und daher für eine Montage nicht fest genug ist oder die Küche gleichzeitig der Fluchtweg ist. In solchen Fällen können Rauchmelder an der Wand befestigt werden. 

Weitere Informationen zur Rauchmelder-Installation finden Sie hier

Kaufen Sie einen unserer Rauchmelder, liegt eine Bedienungsanleitung anbei. Diese finden Sie auch hier auf unserer abus.com als Download auf den jeweiligen Produktseiten. Sie können sich dazu übers Menü zum Produkt navigieren oder die Suche nutzen.

Ja, es gibt Rauchmelder, die Sie in Küchen oder Küchenbereichen montieren können. Unsere Rauch-Hitze-Warnmelder RWM250 und RWM450 gehören zum Beispiel dazu. Sie sind entsprechend konstruiert und können Wasserdampf bis zu einem gewissen Umfang auf dem Weg in das Innere der Rauchkammer kondensieren. So können diese Rauchmelder zwischen der Hitze bei einem Feuer und normaler Hitze, die beim Kochen entsteht, unterscheiden. 

Unsere Rauchmelder RWM150, RWM165, GRWM30500, GRWM30500Q sowie unser Mini-Rauchmelder GRWM30600 verfügen über eine 10-Jahres-Batterie. Bei unseren Rauchmeldern RWM250 und RWM450 beträgt sie sogar 12 Jahre. 

Rauchmelder Rauchmelder­pflicht in Deutschland

Die Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten besteht nun in allen deutschen Bundesländern.

Je nachdem, wie es in den Ländern geregelt ist, sind Mieter, Vermieter, Bauherren oder andere Personen für die Anbringung der kleinen Lebensretter verantwortlich.

Fakt ist: Seitdem die Pflicht eingeführt wurde, sanken die Zahlen an Brandopfern signifikant*. Auch muss man wissen, dass die meisten Menschen an den Rauchgasen statt am Feuer sterben. Denn während Sie schlafen, ist nur Ihr Gehör noch wach. Deshalb piepen alle Rauchmelder so laut. Damit man es wirklich mitbekommt.

*Statistisches Bundesamt/Wirtschaftswoche, Erhebung „Veränderung der Todesfälle durch Brände nach Bundesländern mit und ohne Rauchmelderpflicht im Zeitraum von 2002 bis 2010“

Mehr zur Rauchmelderpflicht


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